Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die Novelle des GEG enthält verbindliche Vorgaben und Fristen für den Umstieg auf erneuerbare Heizenergien und liefert Verbraucherinnen und Verbrauchern, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk einen klaren Rahmen für ihre Investitionsentscheidungen. So werden Erneuerbare Energien im Gebäudebereich schrittweise Standard und ersetzen nach und nach klimaschädliche Erdgas- oder Erdöl-Heizungen.
Pflichten und Vorschriften:
Wenn es bei einem Hauskauf oder Erbe zu einem Eigentümerwechsel kommt, obliegen dem neuen Eigentümer Pflichten, das Haus zu sanieren. Die wichtigsten Pflichten regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), nachdem Ein- oder Zweifamilienhäuser auf bestimmte “energetische Standards” gebracht werden. Hier sind einige relevante Informationen zur energetischen Gebäudesanierung:
1. Wer ist betroffen?
- a. Das seit 2020 gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern zu verschiedenen Sanierungsmaßnahmen.
- b. Wer einen Altbau gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen hat, muss ihn innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug sanieren. Der Eigentümerwechsel ist also Voraussetzung dafür, dass die
Sanierungspflicht greift.
2. Ausnahmen von der Sanierungspflicht:
- a. Bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnte Immobilien sind von der Pflicht befreit.
- b. Denkmalschutzgebäude haben eine Sonderstellung. Wenn energetische Sanierungsmaßnahmen nicht mit den Zielen des Denkmalschutzes vereinbar sind, sind sie von der Sanierungspflicht befreit.
- c. Gebäude, bei denen die Sanierung unwirtschaftlich ist (z. B. weil sie bald abgerissen werden), sind ebenfalls ausgenommen.
3. Pflichten bei Eigentümerwechsel:
- a. Wenn mindestens zehn Prozent einer Fläche erneuert werden, ist es Pflicht, sie gemäß den GEG-Vorgaben zu modernisieren.
- b. Seit 2024 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus regenerativen Quellen nutzen.
4. Bußgelder & Kontrollen:
- a. Bei Nichteinhaltung des GEG können Bußgelder verhängt werden.
5. Checkliste zur erfolgreichen Umsetzung der Sanierungspflicht:
- a. Informieren Sie sich über die konkreten Anforderungen für Ihre Immobilie.
- b. Planen Sie die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig.
- c. Setzen Sie die Sanierung innerhalb der Frist um.
Kontakt:
Ingenieurbüro Kirsten
D-77740 Bad Peterstal * Littweg 26
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