Wie wird die Gebäudesanierung gefördert?

Für Sanierungen gibt es grundsätzlich staatliche Förderungen.

Sind nun aber die Arbeiten schon im Gange, ehe die Zusage für die Förderung besteht, bleibt der Eigentümer schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen. Die Förderungen müssen generell immer vor dem Start der Sanierungsarbeiten beantragt werden.


Der Antrag auf Förderungen wird durch den Gebäudeenergieberater gestellt.


Die staatliche Förderung für die Gebäudesanierung in Deutschland erfolgt hauptsächlich

durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit dem 1. Januar 2024 gibt es einige Änderungen in der Förderlandschaft:


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Dieses Programm unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei der Sanierung von Gebäuden. Es umfasst drei Teilprogramme:

  • BEG Wohngebäude (BEG WG)
  • BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)


Förderung von Heizungstausch:

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie z.B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können nur noch bei der KfW beantragt werden.


Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen:

Das BAFA fördert weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder HeizungsoptimierungDer Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt bis zu 20 %.

 

Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen:

Anträge für diese Maßnahmen können seit dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden.


Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und Anforderungen für die Beantragung von Fördermitteln auf den jeweiligen Websites des BAFA und der KfW zu finden sind.


Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bedarf schon zeitnah in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können.

 

Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 01. Januar 2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Engergie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.


Kurz erklärt - Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung:

Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bedarf in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Erfahren Sie hier, welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden. (Stand: 15. Februar 2024):


Weitere Information finden Sie auf: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html



Kontakt:

Ingenieurbüro Kirsten

D-77740 Bad Peterstal * Littweg 26

+49 7806 3150-206

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